Hintergrund der Terminverschiebung ist neben den fortwährenden Einschränkungen durch die Maßnahmen gegen die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus auch die geplante Abspaltung des in der Nagarro Gruppe gebündelten internationalen Softwareentwicklungs- und Digitalisierungs-Geschäfts. Der Vorstand erwartet, dass die Entscheidung über die Abspaltung im späteren Jahresverlauf auf einer besseren Tatsachenbasis über die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Geschäft der Allgeier Gruppe und die Kapital- und Finanzmärkte getroffen werden kann.
Die geplante Abspaltung hat vor allem den Zweck, die Nagarro Gruppe sichtbarer am Kapitalmarkt zu positionieren und direkter mit der Peer Group der globalen Softwareentwicklungs- und Digitalisierungsunternehmen vergleichbar zu machen. Das eigenständige Listing soll für die Nagarro Gruppe eine attraktivere Bewertung am Kapitalmarkt und den eigenständigen Zugang zu Finanzierungsmitteln ermöglichen und auf diese Weise den weiteren Ausbau der Nagarro Gruppe stärker unterstützen.
Aufgrund der aktuellen, durch die weltweite Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus verursachten Krise herrscht nach wie vor erhebliche Unsicherheit über das Ausmaß der Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die nachhaltige Stabilisierung der internationalen Kapital- und Finanzmärkte. Auch wenn die Allgeier Gruppe in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2020 sehr gut performt hat, möchte der Vorstand diesen für die Allgeier Gruppe weichenstellenden Schritt nicht in einer Phase der immer noch andauernden, erheblichen Unsicherheiten für den Geschäftsverlauf der Nagarro Gruppe, aber auch der verbleibenden Allgeier Gruppe anstoßen. Den neuen Termin für die ordentliche Hauptversammlung wird der Vorstand in den kommenden Wochen bekannt geben.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben und Aussagen für künftige Zeiträume auf Annahmen und Schätzungen beruhende Erwartungen des Vorstands darstellen. Die künftigen tatsächlichen Entwicklungen und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen. Die Allgeier SE übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftigen Entwicklungen und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in dieser Ad-hoc-Mitteilung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.
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